Wie (Denkmalschutz-) Gesetze funktionieren sollten

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Wie (Denkmalschutz-) Gesetze funktionieren sollten. / Karl, Raimund.
2018. (Archäologische Denkmalpflege).

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Karl, Raimund. / Wie (Denkmalschutz-) Gesetze funktionieren sollten. 2018. (Archäologische Denkmalpflege).

RIS

TY - GEN

T1 - Wie (Denkmalschutz-) Gesetze funktionieren sollten

AU - Karl, Raimund

PY - 2018/4/2

Y1 - 2018/4/2

N2 - Wie sich mir aus diversen Reaktionen auf meine verschiedenen denkmalbehörden-und denkmalrechtskritischen Beiträge erschließt, scheint meine Kritik an Missständen in der (staatlichen) archäologischen Denkmalpflege,wenigstens von einer –nicht gänzlich unbedeutenden –Minderheit meiner KollegInnen,grundlegend als gegen staatliche Denkmalpflege bzw. Denkmalschutzgesetze gerichtete Agitation missverstanden zu werden. Zuletzt hat z.B. Kerstin P. Hofmann (2017, 11-12) meine mehrfach geäußerte Forderung, vermehrt die aktive und teilweise auch selbstbestimmte Bürgerbeteiligungan archäologischen und denkmalpflegerischen Abläufenzu ermöglichen–wahrlich zu Zeiten der Faro-Konvention (Europarat 2005) keine radikale Forderung –als Ruf nach einer „Entstaatlichung“des Denkmalschutzes interpretiert. Dieses Missverständnis ist bedauerlich, denn eigentlich liegt mir kaum etwas ferner als das: tatsächlich bin ich nicht nur für eine staatliche Denkmalpflege und Denkmalschutzgesetze, sondern halte diese sogar für völlig unabdingbar. Meine Kritik an den staatlichen Denkmalpflegebehörden, deren Praktiken, und den Denkmalschutzgesetzen, hat stets und bezweckt immer deren (meiner Meinung nach in allen Fällen mögliche und meist auch sehr notwendige) Verbesserung und hat keineswegs ihre Abschaffung oder auch nur Schwächung zum Ziel. Dies sollte zwar meiner Meinung nach auch ganz von selbst von jedem aus meinen kritischen Schriften selbst problemlos erkennbar sein, ist es aber scheinbar –wenigstens für manche –nicht in ausreichendem Maß. Ich möchte mir daher in diesem Beitrag erlauben, das deutlicher als gewöhnlich zum Ausdruck zu bringen und auch etwas genauer zu erläutern

AB - Wie sich mir aus diversen Reaktionen auf meine verschiedenen denkmalbehörden-und denkmalrechtskritischen Beiträge erschließt, scheint meine Kritik an Missständen in der (staatlichen) archäologischen Denkmalpflege,wenigstens von einer –nicht gänzlich unbedeutenden –Minderheit meiner KollegInnen,grundlegend als gegen staatliche Denkmalpflege bzw. Denkmalschutzgesetze gerichtete Agitation missverstanden zu werden. Zuletzt hat z.B. Kerstin P. Hofmann (2017, 11-12) meine mehrfach geäußerte Forderung, vermehrt die aktive und teilweise auch selbstbestimmte Bürgerbeteiligungan archäologischen und denkmalpflegerischen Abläufenzu ermöglichen–wahrlich zu Zeiten der Faro-Konvention (Europarat 2005) keine radikale Forderung –als Ruf nach einer „Entstaatlichung“des Denkmalschutzes interpretiert. Dieses Missverständnis ist bedauerlich, denn eigentlich liegt mir kaum etwas ferner als das: tatsächlich bin ich nicht nur für eine staatliche Denkmalpflege und Denkmalschutzgesetze, sondern halte diese sogar für völlig unabdingbar. Meine Kritik an den staatlichen Denkmalpflegebehörden, deren Praktiken, und den Denkmalschutzgesetzen, hat stets und bezweckt immer deren (meiner Meinung nach in allen Fällen mögliche und meist auch sehr notwendige) Verbesserung und hat keineswegs ihre Abschaffung oder auch nur Schwächung zum Ziel. Dies sollte zwar meiner Meinung nach auch ganz von selbst von jedem aus meinen kritischen Schriften selbst problemlos erkennbar sein, ist es aber scheinbar –wenigstens für manche –nicht in ausreichendem Maß. Ich möchte mir daher in diesem Beitrag erlauben, das deutlicher als gewöhnlich zum Ausdruck zu bringen und auch etwas genauer zu erläutern

KW - Archaeology

KW - Heritage

KW - Heritage law

KW - Heritage management

KW - Civil rights

M3 - Cyfraniad Arall

VL - 2018

T3 - Archäologische Denkmalpflege

ER -